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Wohnungsangelegenheiten

Ein Betreuer, der für den Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten bestellt ist, kümmert sich um den Abschluss und die Erhaltung von Mietverträgen, falls nötig, um den Umzug in ein geeignetes Heim, regelt die Kündigung des Mietverhältnisses und die Auflösung des Haushaltes. Die enge Abstimmung mit dem Betreuten kann – wie bei allen anderen Aufgabenkreisen auch – vorausgesetzt werden.