Vermögensregelung/Vermögenssorge
Der Betreuer kümmert sich um alle vermögensrelevanten Belange des Betreuten wie z.B. Geltendmachung und Überprüfung von Ansprüchen, Geldanlage, Schuldenregulierung, Budgetplanung und vieles mehr. Liegt ein Einwilligungsvorbehalt vor, kann er Rechtsgeschäfte wieder rückgängig machen oder den Betreuten bei der Einteilung von Geld unterstützen.
Dieser Aufgabenkreis ist sehr vielschichtig und bedeutungsvoll auch für das Vertrauensverhältnis zwischen Betreuer und Betreuten, eben weil er auch enormes Konfliktpotential beinhaltet. Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass der Betreute – sofern kein Einwilligungsvorbehalt bei der Vermögenssorge festgesetzt wurde – über sein Vermögen frei und eigenverantwortlich verfügen kann. Der Betreuer wird ihm also insbesondere keine Konsumentscheidungen verbieten oder gar vorschreiben. Für eine vertiefende Auseinandersetzung verweisen wir auf unsere Linktipps (z.B. hier).