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Gesundheitssorge

Im Rahmen der Gesundheitssorge kann der Betreuer Einwilligungen für medizinische Eingriffe (einige sind durch das Gericht genehmigungspflichtig z.B. bei Lebensgefahr) und Maßnahmen erteilen, sofern der Betreute dazu selbst nicht in der Lage ist oder ausdrücklich den Wunsch äußert, dass seine Interessen in diesem Bereich durch den Betreuer vertreten werden sollen.

Der Betreuer darf Einsicht in Krankenakten nehmen. Ärzte und Pflegepersonal sind ihm gegenüber von der Schweigepflicht entbunden. Der Arzt/die Ärztin muss mit dem Betreuer Sinn und Notwendigkeit von Behandlungen und Maßnahmen besprechen. Weiter muss der Betreuer dafür Sorge tragen, dass der Betreute krankenversichert ist. Er sorgt ferner für die Sicherstellung und Beaufsichtigung der Pflege und Heilbehandlung.